Echo Schwimmen 2. Durchgang am Samstag den 18. Oktober 2014 im Trainingsbad in Darmstadt
Einlass: 15:00 Uhr
Begin: 16:00 Uhr
Ende: gegen 18:00 Uhr
Eine immer wieder gestellte Frage beim Echo Schwimmen ist das “Startrecht”:
Wer gilt als “Vereinsschwimmer(innen)”?
Als Vereinsschwimmer starten alle Mädchen und Jungen, die Mitglied in einem Schwimmverein sind. Sie haben eine Lizenz des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) und schwimmen bei ausgeschriebenen Wettkämpfen / Einladungswettkämpfen, Wettkämpfen des Bezirks, des Landes, Deutschen Wettkämpfen und anderen. Aus einem Schwimmverein ausgetretene Schwimmerinnen starten als Vereinsschwimmer wenn sie im laufenden Jahr noch an einem Wettkampf teilgenommen haben.
Wer gilt als “Vereinslose Schwimmer(innen)”?
Als vereinslose Schwimmerinnen starten alle Mädchen und Jungen, die keinem Schwimmverein angehören.
Außerdem gehören zu ihnen Kinder:
- einer Schwimmschule
- eines Triathlonvereins (vorausgesetzt sie starten nicht für den DSV)
- des DLRG (vorausgesetzt sie starten nicht für den DSV)
- eines Wasserballvereins
- eines Unterwasserclubs (VttST)
Aus einem Schwimmverein ausgetretene Kinder dürfen als vereinslos starten, wenn sie im laufenden Jahr an keinem Wettkampf teilgenommen haben!